Hunde in einer Mietwohung: neues BGH- Urteil
Haustiere, vor allem Hunde, sind seit jeher Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Viele Vermieter verbieten Haustiere im Allgemeinen und Hunde im Speziellen bereits generell durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag. Am Mittwoch dem 20.03.2013 entschied jedoch der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, dass eine derartige, generelle Verbotsklausel in Mietverträgen rechtlich unwirksam sei. Die Richter sehen in diesem generellen Verbot eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, weil diesem die Haltung von Hunden und Katzen ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenslagen untersagt wurde (Az. VIII ZR 168/12).
Die Vorgeschichte
Eine Wohnungsgenossenschaft verfasste im Mietvertrag eine Klausel, wonach ein Mieter sich per Unterschrift verpflichten sollte, "keine Hunde und Katzen" in der Mietwohnung zu halten. Der Mieter unterschrieb, zog jedoch trotzdem mit einem Hund in die Wohnung in Gelsenkirchen ein. Die Genossenschaft forderte den Mieter darauf hin auf, den Hund innerhalb von vier Wochen aus der Wohnung "zu entfernen". Ohne Erfolg! Die Genossenschaft klagte in Folge vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer auf Unterlassung der Hundehaltung und bekam zunächst Recht. In der Revision vor dem Landgericht Essen fiel das Urteil jedoch zu Gunsten des Mieters und seinem Vierbeiners aus. Und so landete der Fall in der letzten Instanz vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wiederum mit positivem Ausgang für den Mieter und seinen Hund.
Rücksicht ist dennoch geboten
Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes stellte in dem Urteil dennoch klar, "dass der Mieter Hunde oder Katzen nicht ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann". Und weiterhin müsse eine "umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen".
Fazit
Das BGH Urteil ist zweifelsfrei eine Stärkung der Rechte von Hundebesitzern. Viele Halter können ein Lied von den Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche mit Hund singen. Wie sinnvoll es allerdings in der Praxis bei der Wohnungssuche ist, auf das Recht der generellen Hundehaltung zu pochen, muss wohl im Einzelfall entschieden werden. Bestimmte Vermieter werden mit Sicherheit bei einer Besichtigung nach Hunden oder Katzen fragen und entsprechende Mietinteressenten schon vorab aussortieren. Klüger wäre es da natürlich, Haustiere einfach zu verschweigen, was natürlich jeder für sich selbst entscheiden muss.
Gibt es allerdings Beschwerden von Nachbarn über z.B. permanent bellende oder aggressive Hunde, stehen dem Vermieter natürlich wiederum rechtliche Mittel zur Verfügung, um den Auszug von Hunden aus einer Mietwohnung durchzusetzen.
Bildquelle: seidenrauxel / pixelio.de
Kommentare
Gutes Urteil
geschrieben von Hajo
am 4 April, 2013 - 09:08